Abstract
In jüngster Zeit hat die Diskussion um eine Verfassung der Europäischen Union in Deutschland gewaltig an Fahrt gewonnen. Beteiligt sind Spitzenpolitiker, Parteien und Verfassungsorgane. Im Volk scheint diese Diskussion jedoch (noch) keine große Breitenwirkung zu erzielen, obwohl (oder weil) Umfrageergebnissen zufolge die Mehrheit der Unionsbürger eine Verfassung der Europäischen Union befürwortet.1 Den publikumswirksamen Anfang machte die Rede Außenminister Fischers vom 12. Mai 2000 vor der Humboldt-Universität in Berlin. Fischer sprach allerdings ausdrücklich nicht „als Außenminister“ sondern als „überzeugter Europäer und Parlamentarier“.2 Im März 2001 fand im Bundestag eine Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union „Zur Verfassungsdiskussion in der Europäischen Union“ statt, auf der hochrangige Experten aus Rechts- und Politikwissenschaft ihre Gedanken zu einer Europäischen Verfassung vortrugen.3 Bundespräsident Rau hielt im April 2001 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg ein „Plädoyer für eine Europäische Verfassung“.4 Viel Aufmerksamkeit errang Bundeskanzler Schröder im Mai 2001 mit dem unter seiner Federführung ausgearbeiteten Entwurfs vom 30.4.2001 für einen Leitantrag „Verantwortung für Europa“ für den im November anstehenden SPD-Bundesparteitag in Nürnberg.5