Abstract
Das höchste Gericht der Vereinigten Staarcn hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass dem Profigolier Casey Martin Zugang zur amerikanischen professionellen Golftour zu gewähren ist, ohwohl dieser aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, den parcours laufend zu bewältigen, sondern auf die Benutzung eines Golfwagens angewiesen ist. Die Benutzung eines Golfwagcns ist nach den Regeln der amerikanischen Profitour jedoch verboten. Die Folge des Urteils ist, dass ein gehbehinderter Teilnehmer der Protitour einen Anspruch auf Nurzung eines Golfwagens hat, auch wenn die Benutzung dieses Hilfsmittels den nicht behinderten Wettbewerbern verboten ist.